Rangstruktur

Die Mitglieder des Hospitalischen Lazarusorden verwenden die Titel Ritter und Dame hauptsächlich nach Innen und nicht nach außen. Es ist der innere und innerhalb der Ritterorden geteilte Ausdruck, dem ritterlichen Ideal zu folgen und die damit verbundenen Regeln zu kennen und einzuhalten.

Wer hier nur auf das Prestige schaut, wird sicherlich enttäuscht werden, denn um Adelstitel handelt es sich hierbei nicht. Wer auf den Rittertitel im Namen Wert legt, muss die britische Staatsbürgerschaft annehmen und sich von der Queen zum Ritter schlagen lassen. Denn darf man seinem Name Ritter ein „Sir“ bzw. „Dame“ voranstellen.

MITGLIEDER

Knights and Dames Grand Cross of Justice or Grace
Großkreuzritter / Großkreuzdame
GCLJ / DGCLJ
Knights and Dames Commander of Justice or Grace
Großkomtur
KCLJ / DCLJ
Knights and Dames of Justice or Grace
Ritter / Dame
KLJ / DLJ
Commanders
Kommandeur
CLJ
Officers
Offizier
OLJ
Members
Mitglied
ML

Geistliche, können auf eigenen Wunsch folgende Rangbezeichnungen führen:

Prelate or Ecclesiastical Grand Cross
Großgreuzprälat
Großkreuzritter EGCLJ
Sub-Prelate or Ecclesiastical Commander
Prälat Kommandeur
Großkomtur ECLJ
Senior Chaplain
Oberkaplan
Ritter SChLJ
Chaplain
Kaplan
Kommandeur ChLJ
Sub-Chaplain
Unterkaplan
Offizier Sub-ChLJ
Companionate of Merit
Verdienstorden
Mitglied

VERDIENSTRÄNGE (ORDEN)

Knight / Dame Grand Cross of Merit
Großkreuzritter / Großkreuzdame
GCMLJ / DGCMLJ
Knight / Dame Commander of Merit
Großkomtur
KCMLJ / DCMLJ
Knight / Dame of Merit
Ritter / Dame
KMLJ / DMLJ
Commander of Merit
Komandeur
CMLJ
Officer of Merit
Offizier
OMLJ

Verdienstränge können vom Obersten Großpriorat für außerordentliche Dienste vergeben werden. Kein Mitglied kann einen höheren Verdienstrang erhalten als er/sie im Orden innehat.

VERDIENSTRÄNGE (ZIVIL)

Grand Commander of Merit
Großkommandeur
GCMLJ
Grand Officer of Merit
Großoffizier
GOMLJ
Commander of Merit
Kommandeur
CMLJ
Officer of Merit
Offizier
OMLJ

 

Zivile Verdienstränge können vom Obersten Großpriorat an Nichtmitglieder für außerordentliche Dienste vergeben werden.