GLOSSAR

Compagnons Compagnons des Ordens, die nicht dem Orden angehören, sich aber den Zielen des Ordens verpflichtet fühlen. Sie haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht
Dekoration Unter einer Dekoration ist die reale Form der Auszeichnung in Gestalt als Orden zu verstehen, die der ausgezeichneten oder geehrten Person überreicht wird. Im Wesentlichen wird die Ordensform unter dem Begriff verstanden. Es ist als Ausschmückung des Ordens aufzufassen. Die Dekorationen werden zu bestimmten festlichen Gelegenheiten getragen.
General-Reglement  Es beinhaltet die Satzung, Verordnungen und Regeln für alle Abläufe in der Organisation des Ordens hinsichtlich der Einhaltung relevanter Gesetze.
Grade Der Orden hat sowohl weibliche als auch männliche Mitglieder, die, obwohl alle Ränge gleichberechtigt sind, in sechs Kategorien eingeteilt: Mitglied, Offizier, Kommandeur, Ritter, Kommandeurritter, Großkreuzritter. Weibliche Mitglieder werden nicht als Ritter, sondern als Damen bezeichnet. Geistliche Mitglieder sind in die Ränge Assistenzkaplan, Kaplan, Seniorkaplan und Ordensprälat bzw. kirchliches Großkreuz eingeteilt.
Großprior (von lat.: prior ‚der Erstere, der Obere‘) Der Großprior ist das Oberhaupt des Ordens. Er vertritt das Großpriorat nach außen. Er pflegt den Kontakt zu anderen Jurisdiktionen.
Herold  Der Herold ist verantwortlich für das Wappenwesen bzw. Ordensheraldik im Orden, die Gestaltung der Auszeichnungen, Urkunden und anderer Insignien.
Hospitaler Ursprünglich ist der Hospitalarius ein Geistlicher, der das Armen- und Krankenhaus (Hospital) an Stiften und Klöstern betreut.

Die Hospitaler wurden zur Zeit der Kreuzzüge zur Kollektivbezeichnung für die neuen Orden, die im Pilger- und Krankendienst standen, so zum Beispiel der Deutsche Orden, die Johanniter (der spätere Malteserorden), der Jakobusorden und viele weitere Brüder und Schwesterngemeinschaften.

Der Hospitalier ist verantwortlich für jegliche karitative Tätigkeit des Ordens und leitet diese. Des Weiteren pflegt er den Kontakt zu dem Orden nahestehenden Hilfsorganisationen.

Humanitas et Caritas  Lateinisch  „Menschlichkeit und Nächstenliebe“. Wahlspruch des Ordens!
Insignie  Es sind Zeichen und Symbole, dargestellt durch Abzeichen, Kleidungsstücke und Auszeichnungen als Ausdruck von Rang und Würde innerhalb eines Ordens. Es soll die Stellung oder das Amt ihres Trägers nach außen hin sichtbar machen.
Insignien Je nach Rang werden verschiedene Insignien getragen, nach dem bei den meisten Orden üblichen Ordensklassenmuster der französischen Ehrenlegion. Daneben bestehen Verdienstauszeichnungen.
Investitur  Investitur (lateinisch. vestire „bekleiden“) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder die Zeremonie der formellen Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds in einen Orden mit gleichzeitiger Verleihung von Insignien und Verwendung von Symbolen im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes und im Beisein des Kapitels und aller Ordensmitglieder.
Jurisdiktionskaplan Der Jurisdiktionskaplan ist für die geistlichen Belange im Sinne der Ökumene innerhalb des Ordens zuständig. Er ist Repräsentant gegenüber kirchlichen Stellen und Ämtern. Er hält die Gottesdienste für den Orden ab, insbesondere bei Investituren.
Kanzler Der Kanzler ist der Stellvertreter des Großpriors. Er ist für die administrativen Abläufe und Organisation von Veranstaltungen innerhalb des Ordens verantwortlich. Er bestimmt die Richtlinien für die Arbeit im Orden. Innerhalb dieser Richtlinien üben die Mitglieder des Ordens ihre verschiedenen Ämter selbstständig aus. Er ist die Schnittstelle zwischen dem Großprior und den Kommenden.
Kapitel Begriff zur allgemeinen Bezeichnung des Leitungsgremiums des Orden.Kapitel wird eine Versammlung von Repräsentanten eines Ordens genannt, die gemäß den Satzungen des Ordens die (höchste) kollegiale beschlussfassende Instanz des Ordens ist.
Kleidung Die Kleidung des Ritterordens bestand aus einem Haushabit für die tägliche Arbeit und einem Waffenrock für den Krieg. Von der anderen Kleidung, wie Unterwäsche oder späterer Winterwäsche, ist leider nichts bekannt, aber man kann sich an der Kleiderordnung der andern Orden orientieren. Der Unterschied zu anderen Orden ist, dass alle Mitglieder das grüne Vollkreuz trugen, egal ob sie Waffenbrüder oder dienende Brüder waren.

Der Haushabit war ein knöchellanges Gewand mit einem grünen Kreuz auf der linken Seite, das auf der Höhe der Brust angebracht war. Da die Kleidung auch bei den geistlichen Orden der Mode und der Witterungsumstände unterlag, wenn auch nicht so stark, so ist es schwer, für die Kleidung ein pauschales Urteil abzugeben. Die Kleidung die hier beschrieben wird, wurde ca. ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts bis zur ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts getragen. Es gibt Berichte, dass die Lazarener zuerst nur schwarze Mäntel ohne ein Kreuz trugen, bzw. dass ihre Kleidung weiß abgesetzt war. Aber in den meisten Berichten wurde die Kleidung mit schwarz (dunkel) beschrieben, ohne einen weißen Bund oder ein weißes Untergewand.

Der Waffenrock des Ordens ist ein schwarzer knöchellanger, dem Haushabit ähnlichen Gewand oder ein typischer Waffenrock, der auf der Brust ein großes grünes Kreuz hat. Später wurde nur noch ein Überwurf genommen, da es sich in ihm besser kämpfen lies. Auch die Rüstungen waren zeitgemäß.

Der Mantel war schwarz und auf der linken Brustseite war ein Ordenskreuz befestigt. Er war normalerweise nicht gefüttert, aber auch das konnte sich mit dem Klima ändern. Soweit bekannt ist, war die Kleidung des Großmeisters nicht viel anders, als die der anderen Brüder, nur, dass er an seinem Mantel auf beiden Seiten ein Ordenskreuz trug und dass er ein Großkreuz auf allen seinen Habits trug.

Kommende Eine Kommende (Betonung auf der 2. Silbe; von lat.: commendare, „anvertrauen“, „empfehlen“), ist Niederlassung bzw. eine Verwaltungseinheit eines Ordens außerhalb des zentralen Sitzes des Ordens.
Komtur  Der Komtur (lateinisch  commendator, „Befehlshaber“) leitet eine Kommende. Der Komtur übt alle Verwaltungsbefugnisse aus, beaufsichtigt die Aktivitäten seiner Kommende. Er untersteht dem Prior.
Konvent Als Konvent (lateinisch  conventus, „Zusammenkunft“) wird die Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder des Ordens zum Zweck der Beschlussfassung bezeichnet und ist damit das oberste Organ des Ordens.
Marschall  Ein Verantwortlicher für die Vorbereitung, Organisation und Ablauf von Festlichkeiten, insbesondere Festgottesdienste und Investituren.
Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft wird durch Abzeichen, Insignien, Orden und/oder Ordensgewand verdeutlicht.

Wie auch andere traditionelle ritterliche Ordensgemeinschaften hat der Hospitalische  Orden des Heiligen Lazarus von Jerusalem für seine Angehörigen verschiedene Ränge, die durch unterschiedliche Insignien ausgedrückt und nach Verdienst verliehen werden. Grundsätzlich ist das achtspitzige, grüne Ordenskreuz aber keine Auszeichnung, sondern ein Zeichen der Zugehörigkeit zum Orden.

Alle Funktionen und Ämter im Lazarus-Orden sind Ehrenämter.

Nihil obstat (lateinisch  “nichts dagegen”) Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Großpriors bezogen auf das Aufnahmeersuchen eines Mitgliedes. Dies ist de facto die Annahme des Gesuches und damit die Grundlage für den Kanzler und das Kapitel.
Orden – Dynastisch  Es handelt sich um Hausorden verschiedener Herrschaftshäuser oder Dynastien, die unter bestimmten Umständen aufgrund besonderer Verdienste auch an Privatpersonen verliehen werden.
Orden – Kanonisch  Ein Orden, der eine kanonische Struktur hat und entsprechend dem kanonischem Recht durch die katholische Kirche genehmigt wurde.
Ordenskapitel Bei einem Ordenskapitel handelt es sich um eine Gruppe von leitenden Repräsentanten eines Ordens, die gemäß der Satzung des Ordens die höchste kollegiale beschlussfassende Instanz des Ordens ist, vergleichbar mit einem Vorstand eines Unternehmens. Dem Kapitel obliegt die Leitung des Ordens nach Maßgabe des Rechtes.
Plenis coloribus Lateinisch   „In vollen Farben“. Regel für Veranstaltungen, auf denen Mantel und Orden getragen werden sollen.
Postulant Eine Person, die für die Aufnahme in einen Orden als Kandidat vorgeschlagen ist.
Prior  Ein Prior (lateinisch  prior = der Erstere, der Obere) ist der Vorsteher und der oberste Amtsinhaber in einem Orden. Er ist das Oberhaupt des Ordens. Der Prior vertritt den Orden gemäß der Satzung des Ordens bzw. den staatlichen und kirchlichen Gesetzen. Der Prior wird vom General-Konvent, bestehend aus ordentlichen stimmberechtigten Mitgliedern des Ordens, für eine Periode von jeweils fünf Jahren gewählt.
Priorat  Das Priorat ist die zentrale Gesamtheit aller Verwaltungseinheiten und Bezirke eines Ordens, die Summe aller Balleien und Kommenden in In- und Ausland.
Tresorier  Schatzmeister des Ordens und verantwortlich für die Buchhaltung und Abrechnung der Mittel.